Förderband

Förderunterricht

Grundlage der Förderkonzepte sind die GsVO §§ 14-18, die AV Rechenstörungen sowie die SopädVO.

„Fördermaßnahmen erfolgen nach einem schuleigenen Konzept grundsätzlich integrativ im Unterricht aller Fächer. Eine temporäre Förderung von Schülerinnen und Schülern kann ergänzend oder parallel zum Unterricht auch klassenübergreifend oder jahrgangsstufenübergreifend erfolgen.“ (GsVO § 14 (2))

Förderung im Unterricht

Es ist unsere Aufgabe alle Schüler*innen „durch differenzierte Lernangebote umfassend zu fordern und zu fördern. Besondere Begabungen, Neigungen und Benachteiligungen müssen erkannt werden und im Unterricht fördernde Berücksichtigung finden. Der Unterricht orientiert sich an dem jeweiligen Lerntempo, dem Leistungsvermögen und der Belastbarkeit jeder Schülerin und jedes Schülers.“ (GsVO § 14 (1))

Unser  Förderkonzept finden Sie hier.